Im Folgenden finden Sie ein Rechenbeispiel für eine Pflegekraft mit guten Deutschkenntnissen bei Pflegegrad 4.
Monatliche Kosten
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Premium
Die Pflegekraft versteht Gespräche jeder Art mühelos, selbst bei anspruchsvollen Themen. Sie spricht fließend, verwendet eine korrekte Satzstruktur und verfügt über einen umfangreichen Wortschatz. Ihre Grammatikkenntnisse sind nahezu fehlerfrei, was eine präzise und professionelle Kommunikation ermöglicht. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung kennt sie sich hervorragend mit verschiedenen Pflegesituationen und Diagnosen aus.
Übersetzungshilfen sind nicht erforderlich – die Kommunikation erfolgt sicher und ohne Unterstützung.
Gute
Deutschkenntnisse
Die Pflegekraft versteht die meisten alltäglichen Gespräche problemlos, benötigt jedoch bei längeren oder komplexeren Sachverhalten gelegentlich eine Wiederholung oder zusätzliche Erklärung. Sie spricht in vollständigen Sätzen und verfügt über einen soliden Grundwortschatz, wodurch die Kommunikation in der Regel flüssig und gut verständlich ist. Ihre Grammatikkenntnisse sind solide, kleinere Fehler können vorkommen, beeinträchtigen die Verständigung jedoch nicht. Übersetzungshilfen werden nur gelegentlich genutzt, vor allem bei spezifischen Begriffen oder Fachsprache.
Befriedigende Deutschkenntnisse
Die Pflegekraft verfügt über grundlegende Deutschkenntnisse, versteht einfache, klar formulierte Aussagen und Fragen, benötigt jedoch bei komplexeren Sätzen oder Fachbegriffen oft zusätzliche Erklärungen oder Wiederholungen. Sie spricht in sehr einfachen Sätzen und bemüht sich stets um Verständlichkeit. Grundlegende grammatikalische Kenntnisse sind vorhanden, jedoch können Fehler in der Anwendung auftreten. Für eine funktionale Kommunikation ist Klarheit besonders bei anspruchsvolleren Themen wichtig. Für alltägliche Gespräche ist sie oft auf Unterstützung durch Übersetzungs-Apps angewiesen.
Mögliche Zusatzkosten
- Kost und Logis: Für die Betreuungskraft frei
- Reisekosten: Maximal 150,00 € pro Reise
- ggf. Feiertagszuschlag: 80,00 € pro Feiertag
- ggf. Sommerzuschlag: 100,00 € pro Monat (Juli und August)
- ggf. Nachtzuschlag: 80,00 € pro Nacht bei regelmäßigen Nachteinsätzen (nicht als Notfall)
- ggf. weitere mitzuversorgende Person: 1.100,00 € pro Monat
Bitte beachten Sie, dass die effektiven Kosten je nach persönlicher Situation variieren können. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte und individuelle Kostenaufstellung.
Mögliche Zusatzkosten
- Kost und Logis: Für die Betreuungskraft frei
- Reisekosten: Maximal 150,00 € pro Reise
- ggf. Feiertagszuschlag: 80,00 € pro Feiertag
- ggf. Sommerzuschlag: 100,00 € pro Monat (Juli und August)
- ggf. Nachtzuschlag: 80,00 € pro Nacht bei regelmäßigen Nachteinsätzen (nicht als Notfall)
- ggf. weitere mitzuversorgende Person: 1.100,00 € pro Monat
Bitte beachten Sie, dass die effektiven Kosten je nach persönlicher Situation variieren können. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte und individuelle Kostenaufstellung.
„Luxus ist, zu Hause liebevoll versorgt zu werden –
und genau das macht Domo24h möglich.“
Miriam Halili, Inhaberin Domo24h
Erklärung verschiedener Begriffe
Steuervorteil
Die Kosten für die häusliche Pflegekraft können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ermöglicht eine Steuerersparnis von 20 % der Pflegekosten, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 4.000,00 € pro Jahr. Das bedeutet, dass bei jährlichen Pflegekosten von 20.000,00 € die maximale Steuerersparnis erreicht wird.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zusätzliche Leistungen der Pflegekasse – ab Pflegegrad 2-, die genutzt werden können, um die eigenen Pflegekosten zu minimieren:
Verhinderungspflege: Bis zu 1.612,00 € pro Jahr.
Umgewandelte VHP in Kurzzeitpflege: 806 € pro Jahr.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung, die durch einen Antrag bei einem Sozialhilfeträger beantragt werden kann. Es ermöglicht pflegebedürftigen Personen, selbstbestimmt über ihre Pflegeleistungen zu entscheiden und diese individuell zu gestalten. Das Budget wird individuell festgelegt und kann für verschiedene pflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.
Landespflegegeld - NUR für Kunden aus Bayern
Mehr Info´s finden Sie hier: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)
Gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Gespräch.