Garten mit Pool im Rhein Neckar Kreis
Kosten & Förderung
Hier finden Sie eine transparente Übersicht der monatlichen Kosten und möglicher Zusatzkosten.

Ihr finanzieller Vorteil bei Domo24h

Sparen Sie bares Geld durch unsere Kassenzulassung: Wir verrechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegeversicherung. Bei vorhandenem Pflegegrad minimieren sich Ihre monatlichen Kosten für die Rund-um-Betreuung somit auf einen Bruchteil des Gesamtbetrags.
Unbefristete 24h - Versorgung

Refinanzierung & Eigenanteil

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Budgets der Pflegekasse zur Verfügung.
Diese werden unabhängig vom Pflegegrad nach dem gleichen Prinzip auf die Gesamtkosten angerechnet.
Berechnung des Eigenanteils:

Gesamtpreis
– Pflegesachleistung
– Entlastungsbetrag
= individueller Eigenanteil
Neben regelmäßigen Leistungen der Pflegekasse können – je nach individueller Situation – auch weitere Entlastungsmöglichkeiten wie die Verhinderungspflege oder angesparte Beträge berücksichtigt werden.
Garten mit Pool im Rhein Neckar Kreis
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Befristete 24h - Versorgung

Kosten der befristeten 24h-Versorgung

Die Abrechnung der befristeten 24h-Versorgung erfolgt tagesbezogen.
Kosten: 198,00 € pro Tag
Buchbar ab 7 zusammenhängenden Tagen

Der konkrete Einsatzzeitraum wird individuell vereinbart.
Befristete 24h - Versorgung

Refinanzierung & finanzielle Entlastung

Für befristete 24h-Versorgungen kann – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Verhinderungspflege genutzt werden.

Hierfür steht ein jährliches Budget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.

Je nach individueller Situation kann damit ein mehrtägiger 24h-Einsatz vollständig über die Pflegekasse finanziert werden.

In vielen Fällen lassen sich so bis zu rund 17 Versorgungstage ohne oder mit nur geringem Eigenanteil realisieren.

Sollte der Versorgungszeitraum darüber hinausgehen, können weitere Leistungen der Pflegekasse ergänzend eingesetzt werden, z. B.:

  • Pflegesachleistung
  • Entlastungsbetrag (inkl. ggf. angesparter Beträge)

Welche Leistungen im konkreten Fall sinnvoll und zulässig kombiniert werden können, klären wir transparent im persönlichen Beratungsgespräch.

Stundenweise - Versorgung

Refinanzierung & Entlastungs­möglichkeiten

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zur finanziellen Entlastung zur Verfügung.

Für die stundenweise Versorgung können unter anderem eingesetzt werden:

  • Monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00€ (inkl. ggf. angesparter Beträge)
  • Monatliche Pflegesachleistung je nach Pflegegrad
  • Verhinderungspflege (3.539,00€ pro Jahr)

Je nach individueller Situation kann die stundenweise Versorgung dadurch teilweise oder vollständig über die Pflegekasse finanziert werden.

„Luxus ist, im eigenen Zuhause liebevoll versorgt zu werden.
Würdevolles Altern darf kein Privileg sein – genau dafür steht Domo24h.“

Miriam Halili, Inhaberin Domo24h

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Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung
Kontaktieren Sie uns bitte direkt

Erklärung verschiedener Begriffe

Steuervorteil

Die Kosten für die häusliche Pflegekraft können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ermöglicht eine Steuerersparnis von 20 % der Pflegekosten, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 4.000,00 € pro Jahr. Das bedeutet, dass bei jährlichen Pflegekosten von 20.000,00 € die maximale Steuerersparnis erreicht wird.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person.

Verhind­erungs- und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung.

Seit dem 01.07.2025 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539€ flexibel zur Verfügung.

Persönliches Budget

Das persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung, die durch einen Antrag bei einem Sozialhilfeträger beantragt werden kann. Es ermöglicht pflegebedürftigen Personen, selbstbestimmt über ihre Pflegeleistungen zu entscheiden und diese individuell zu gestalten. Das Budget wird individuell festgelegt und kann für verschiedene pflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

Landespflegegeld - NUR für Kunden aus Bayern

Das bayerische Landespflegegeld i.H.v 1.000,00 Euro pro Jahr ist eine zusätzliche Unterstützung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2.

Mehr Info´s finden Sie hier: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht alle Entlastungsmöglichkeiten auf Sie zutreffen müssen.
Gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Gespräch.