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Ihr finanzieller Vorteil bei Domo24h
Refinanzierung & Eigenanteil
Diese werden unabhängig vom Pflegegrad nach dem gleichen Prinzip auf die Gesamtkosten angerechnet.
Gesamtpreis
– Pflegesachleistung
– Entlastungsbetrag
= individueller Eigenanteil

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Kosten der befristeten 24h-Versorgung
Buchbar ab 7 zusammenhängenden Tagen
Der konkrete Einsatzzeitraum wird individuell vereinbart.
Refinanzierung & finanzielle Entlastung
Für befristete 24h-Versorgungen kann – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Verhinderungspflege genutzt werden.
Hierfür steht ein jährliches Budget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Je nach individueller Situation kann damit ein mehrtägiger 24h-Einsatz vollständig über die Pflegekasse finanziert werden.
In vielen Fällen lassen sich so bis zu rund 17 Versorgungstage ohne oder mit nur geringem Eigenanteil realisieren.
Sollte der Versorgungszeitraum darüber hinausgehen, können weitere Leistungen der Pflegekasse ergänzend eingesetzt werden, z. B.:
- Pflegesachleistung
- Entlastungsbetrag (inkl. ggf. angesparter Beträge)
Welche Leistungen im konkreten Fall sinnvoll und zulässig kombiniert werden können, klären wir transparent im persönlichen Beratungsgespräch.
Refinanzierung & Entlastungsmöglichkeiten
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zur finanziellen Entlastung zur Verfügung.
Für die stundenweise Versorgung können unter anderem eingesetzt werden:
- Monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00€ (inkl. ggf. angesparter Beträge)
- Monatliche Pflegesachleistung je nach Pflegegrad
- Verhinderungspflege (3.539,00€ pro Jahr)
Je nach individueller Situation kann die stundenweise Versorgung dadurch teilweise oder vollständig über die Pflegekasse finanziert werden.

„Luxus ist, im eigenen Zuhause liebevoll versorgt zu werden.
Würdevolles Altern darf kein Privileg sein – genau dafür steht Domo24h.“
Miriam Halili, Inhaberin Domo24h
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Erklärung verschiedener Begriffe
Steuervorteil
Die Kosten für die häusliche Pflegekraft können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ermöglicht eine Steuerersparnis von 20 % der Pflegekosten, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 4.000,00 € pro Jahr. Das bedeutet, dass bei jährlichen Pflegekosten von 20.000,00 € die maximale Steuerersparnis erreicht wird.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung.
Seit dem 01.07.2025 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539€ flexibel zur Verfügung.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung, die durch einen Antrag bei einem Sozialhilfeträger beantragt werden kann. Es ermöglicht pflegebedürftigen Personen, selbstbestimmt über ihre Pflegeleistungen zu entscheiden und diese individuell zu gestalten. Das Budget wird individuell festgelegt und kann für verschiedene pflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

Landespflegegeld - NUR für Kunden aus Bayern
Mehr Info´s finden Sie hier: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)
Gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Gespräch.
