Kurzzeitpflege

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Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Pflegesystems und bietet eine flexible Lösung für Situationen, in denen eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig wird. Sie bezeichnet die zeitlich befristete stationäre Pflege eines Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird in der Regel dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine intensivere Betreuung notwendig ist, als sie durch ambulante Pflege oder pflegende Angehörige geleistet werden kann. Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten, wenn diese selbst eine Auszeit benötigen, beispielsweise aufgrund von Urlaub, eigener Erkrankung oder anderer dringender Verpflichtungen.

 

Tipp: In Kombination mit der Verhinderungspflege bietet Domo24h die „Kurzzeitpflege“ auch im eigenen Zuhause an. Einfach einen Termin vereinbaren, wir beraten Sie gerne hierzu.

 

Zielgruppen der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter:

· Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt: Viele Menschen benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt eine intensivere Betreuung, um sich vollständig zu erholen. Die Kurzzeitpflege bietet hier eine Übergangslösung, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist oder eine langfristige Pflegeform organisiert werden kann.

· Personen in Krisensituationen: Wenn die häusliche Pflege unerwartet ausfällt, etwa durch plötzliche Erkrankung der pflegenden Angehörigen oder eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen, kann die Kurzzeitpflege eine sichere und professionelle Betreuung sicherstellen.

· Pflegende Angehörige zur Entlastung: Pflegende Angehörige leisten häufig eine erhebliche physische und emotionale Arbeit. Die Kurzzeitpflege bietet ihnen die Möglichkeit, eine dringend benötigte Pause einzulegen, ohne die Sorge, dass der Pflegebedürftige nicht optimal versorgt ist.

· Übergangspflege nach Rehabilitation: Nach einem Rehabilitationsaufenthalt kann die Kurzzeitpflege dazu beitragen, den Übergang zurück in den Alltag zu erleichtern. Sie bietet eine unterstützende Umgebung, in der der Pflegebedürftige weiterhin auf dem Weg zur vollständigen Genesung begleitet wird.

Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Leistungen der Kurzzeitpflege umfassen eine breite Palette von Pflegediensten, die darauf abzielen, den Pflegebedürftigen während des vorübergehenden Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung umfassend zu versorgen. Diese Leistungen sind:

1. Grundpflege: Die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege (Waschen, Duschen, Ankleiden), Nahrungsaufnahme und Mobilität (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl). Diese Leistungen entsprechen denen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden, sind jedoch auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt.

2. Medizinische Behandlungspflege: Darunter fallen ärztlich verordnete Maßnahmen wie die Gabe von Medikamenten, Wundversorgung, Blutdruckmessungen und das Anlegen von Verbänden. Die Behandlungspflege wird von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt und stellt sicher, dass der Pflegebedürftige auch während des Kurzzeitpflegeaufenthalts eine angemessene medizinische Versorgung erhält.

3. Soziale Betreuung und Aktivierung: Neben der physischen Pflege wird in der Kurzzeitpflege auch großer Wert auf die soziale Betreuung gelegt. Dies kann gemeinsame Aktivitäten, Gespräche und unter Umständen auch therapeutische Angebote umfassen, die das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen fördern.

4. Therapie und Rehabilitation: Einige Pflegeeinrichtungen bieten zusätzlich therapeutische Maßnahmen an, die darauf abzielen, die Mobilität und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen weiter zu fördern. Diese können physiotherapeutische, ergotherapeutische oder auch logopädische Angebote umfassen.

Voraussetzungen für Kurzzeitpflege

Um die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Pflegegrad: Pflegebedürftige müssen mindestens Pflegegrad 2 besitzen, um einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege zu haben. Personen mit Pflegegrad 1 können in der Regel keine Kurzzeitpflege über die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, haben aber möglicherweise Anspruch auf andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.

2. Vorliegen eines Bedarfs: Die Kurzzeitpflege wird bewilligt, wenn ein vorübergehender pflegerischer Bedarf besteht, der über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege hinausgeht. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands oder bei einer vorübergehenden Verhinderung der Pflegeperson der Fall sein.

3. Keine dauerhafte stationäre Pflege: Die Kurzzeitpflege ist nicht für die dauerhafte Unterbringung gedacht, sondern ausschließlich als vorübergehende Maßnahme. Sie wird maximal für acht Wochen im Jahr bewilligt.

Dauer und Häufigkeit der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann in der Regel für bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit können bis zu 1.774 Euro (Stand 2024) von der Pflegeversicherung für die Kosten der Kurzzeitpflege übernommen werden. Diese Zeitspanne ist jedoch nicht festgelegt, sondern kann flexibel genutzt werden, je nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und den Umständen, die die Kurzzeitpflege notwendig machen.

In bestimmten Situationen kann die Dauer der Kurzzeitpflege auch verlängert werden, insbesondere wenn zusätzliche finanzielle Mittel durch die Verhinderungspflege hinzugezogen werden. Die Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bietet eine Möglichkeit, die Pflege über einen längeren Zeitraum sicherzustellen und gleichzeitig den finanziellen Spielraum zu erweitern.

Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine weitere wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die genutzt werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten einer Ersatzpflege. Der finanzielle Rahmen für die Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Jahr (Stand 2024).

Was viele nicht wissen: Die Mittel der Verhinderungspflege können auch genutzt werden, um den Zeitraum der Kurzzeitpflege zu verlängern. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den acht Wochen Kurzzeitpflege, weitere sechs Wochen Kurzzeitpflege aus den Mitteln der Verhinderungspflege finanziert werden können. Dadurch können insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr für die stationäre Kurzzeitpflege aufgewendet werden. Diese Kombination ist besonders hilfreich in Situationen, in denen der Pflegebedarf für eine längere Zeit nicht durch die häusliche Pflege abgedeckt werden kann.

 

Achtung: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser Gesamtbetrag steht dann für beide Pflegearten flexibel zur Verfügung, sodass die bisher unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen. Der neue gemeinsame Jahresbetrag wird ab Juli 2025 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr betragen, den Anspruchsberechtigte nach Bedarf für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen können.

 

Kosten und Finanzierung der Kurzzeitpflege

Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden:

1. Pflegekosten: Diese werden bis zu einem festgelegten Betrag von der Pflegeversicherung getragen, der je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen variiert. Diese Kosten decken die unmittelbaren Pflegeleistungen ab.

2. Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Sie beinhalten die Kosten für das Zimmer, die Mahlzeiten und weitere grundlegende Versorgung in der Pflegeeinrichtung.

3. Investitionskosten: Diese umfassen häufig Gebühren für den Erhalt und Ausbau der Pflegeeinrichtung, wie etwa Renovierungen oder technische Anpassungen. Auch diese Kosten sind meist vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Es ist empfehlenswert, sich darüber zu informieren, ob die Zusatzkosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Kurzzeitpflege steuerlich absetzbar sind. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann dabei helfen, mögliche steuerliche Erleichterungen zu nutzen.

Zusätzlich kann das Pflegegeld, das sonst bei häuslicher Pflege gezahlt wird, für die Zeit der Kurzzeitpflege bis zu 50 Prozent weitergezahlt werden. Dies kann helfen, die verbleibenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken.

 

Antragstellung und Unterstützung

Die Beantragung der Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel über die Pflegeversicherung. Dabei müssen die entsprechenden Anträge rechtzeitig gestellt werden, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicherzustellen. Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege bereits im Vorfeld mit einem Arzt zu besprechen, der die entsprechende Verordnung ausstellen kann.

Bei der Antragstellung und der Organisation der Kurzzeitpflege kann die Unterstützung von Experten wie Domo24h sehr hilfreich sein. Domo24h bietet umfassende Beratung und hilft Ihnen, die notwendigen Formalitäten zu erledigen, um den Antrag auf Kurzzeitpflege erfolgreich zu stellen und alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen.

Tipp: Domo24h unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und berät Sie umfassend zu allen Aspekten der Kurzzeitpflege, damit Sie alle Vorteile dieser Pflegeform bestmöglich ausschöpfen können.